Zitat:
Zitat von Willi
Der Veranstalter hat da nichts zu sagen.
Die Entscheidung, ob ein Neo-Verbot ausgesprochen wird, obliegt nicht dem Veranstalter, sondern gem. § 28 SpO dem Einsatzleiter der Kampfrichter, und den legt der Verband fest.
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Sorry, da hast Du natürlich Recht. Dennoch war meine Erfahrung so wie beschrieben. Ich weiß aber auch, dass da durchaus auch miteinander gesprochen wird.