Zitat:
Zitat von zappa
Bei meinen bisherigen Teilnahmen im Wörthsee wurde die Neoregelung recht genau ausgelegt. Das ist bei anderen Veranstaltern, wie von Dir angenommen, nicht immer so.
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Der Veranstalter hat da nichts zu sagen.
Die Entscheidung, ob ein Neo-Verbot ausgesprochen wird, obliegt nicht dem Veranstalter, sondern gem.
§ 28 SpO dem Einsatzleiter der Kampfrichter, und den legt der Verband fest.