Zitat:
Zitat von Iron_Pumpkin
Das Wort Polizeibbekannt macht hier aber den Unterschied finde ich. Wenn jemand nie auf dem Schirm der Polizei war dann steht eine Abschiebung in ein Kriegsland sicher nicht zur Debatte. Wenn ich dann aber im Zeitungsartikel lese: Er sei wiederholt auffällig geworden, unter anderem wegen eines Drogendelikts. Dann sehe ich nicht wieso man solche Leute nicht rausschmeißt.
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Dazu haben sich unsere Gerichte bereits mehrfach geäußert. Egal welche Straftaten ein Mensch begeht, steht es uns wohl nicht zu, ihn in ein Land abzuschieben in welchem er mit hoher Wahrscheinlichkeit ums Leben kommen würde. Syrien ist nach meiner Auffassung aktuell so ein Land. Wenn er polizeibekannt gewesen ist, haben unsere Gerichte entsprechend der gültigen Gesetzeslage es nicht für geboten gehalten ihn für die Taten (so er den Täter ist und nicht nur Beschuldigter in einem Verfahren) zu inhaftieren. Es mag für den einen oder den anderen schwer sein zu akzeptieren, in unserem Grundgesetz steht aber "die Würde des Menschen (da steht nichts davon das Mensch nur ein Deutscher sein kann)". Auch bei der körperlichen Unversehrtheit geht man von der körperlichen Unversehrheit des Menschen aus. Aus diesem Grunde kann man auch sagen die ersten Artikel unserers Grundgesetzes bilden die, und jetzt Achtung es wird wichtig, MENSCHENRECHTE ab. Das ist gut so, dass soll nach meiner Auffassung so bleiben und das macht dieses Land so lebenswert.
In allem anderen können wir uns verbessern. Vom grundgesetzlich garantierten Schutz der Menschenrechte sollten wir die Finger lassen.