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Zitat von kullerich
Es mag sein, dass "knallhart nach SpO" entschieden wurde, aber wieso sollte ich als Athlet den Zeitnehmer kontrollieren müssen? Wenn das WK-Gericht auf Basis von Vermutungen Leute aus der Liste nimmt, ist zunächst das WK-Gericht in der Pflicht, eine Klärung herbeizuführen, und nicht nach dem Motto
- wir haben es ausgehängt
- oh es hat niemand auf dem Gelände gesehen
- gut, kein Protest -> Wochenende
zu handeln.
Natürlich ist der Zeitnehmer Schuld, aber das darf nicht der Athlet ausbaden müssen.
Und da das anders lief, denke ich nicht, dass man den Mainz-Triathlon einfach so empfehlen sollte...
Gruß
kullerihc
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Im Grund gebe ich Dir da Recht. Vermutlich (nein, ich weiß es wirklich nicht), gibt es noch eine andere Erklärung für die Differenz zwischen der gestoppten (Zeitnehmer) und der selbst gestoppten Zeit (Athlet). Ggf. falsche/andere Startgruppe und dies wurde dann korrigiert (wäre für mich eine Erklärung). Ggf. eine Startgruppe zu früh gestartet, die Erklärung wäre plausibel.