Zitat:
Zitat von Hafu
Dass sowas wie ein Edge 1000 verboten wird ist sicher seitens des Kampfrichters übers Ziel hinausgeschossen.
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Diplomatische Formulierung für Ahnungslosigkeit

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Es geht nur um "das Mitführen oder Benutzen von elektronischen Abspielgeräten und Mobiltelefonen" (§12.3 SpO).
WLAN, Übertragung, blablabla - alles völlig unerheblich.
Der mündige und regelkundige Triathlet fragt den Kampfrichter in so einem Fall höflich, gegen welche Regel er denn verstoßen würde und der qualifizierte Kampfrichter kann dem Athleten das dann auch sofort in seinem mitgeführten Regelwerk zeigen. Wenn nicht, ist doch alles ok oder man wählt das gleiche Verfahren bei der Eskalationsinstanz namens Einsatzleiter.
Ich erinnere mich noch an das ETU-HB-Männchen vor einigen Jahren in Roth, der die Leute mit nicht waagerecht eingestelltem Sattel nicht reingelassen hat. Das wäre spaßig geworden, wenn ich nicht eh in der Nebenschlange gestanden hätte und mein Sattel sowieso waagerecht war

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