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Das ist in Roth anders:
(aus den "Wettkampfbestimmungen", Download auf der Roth-Webseite)
6.10.
Eigenverpflegung
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich durch „betreuende Helfer“ an allen Versorgungsstationen bis 100m nach jeder Versorgungsstelle sowohl auf der Rad- als auch auf der Laufstrecke versorgen zu lassen.
Das Zureichen von Eigenverpflegung hat jeder Teilnehmer über Privatpersonen selbst zu organisieren. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für diesen privat zu organisierenden Service.
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