Zitat:
Zitat von qbz
Nein, überhaupt nicht. Es ist eine Kritik an der Tradition, dem Menschen in einem Alter, wo er nicht entscheidungsfähig ist, eine Religion zu geben, die man erst nach der Volljährigkeit wieder rückgängig machen kann. Leider übergehst Du meine Frage.
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Ok Deine Kritik habe ich nun verstanden. Also um Deine Frage zu beantworten: Wenn ein Protestantin und ein Katholik Ende der sechziger Jahre ihrem Neugeborenen die Vorhaut abgeschnitten hätten, dann hätten sie sich vermutlich an einer Verstümmelung Schutzbefohlener schuldig gemacht. Also nehme ich mal an, ohne die Gesetzeslage der damaligen Zeit juristisch und historisch wirklich bewerten zu können.