Zitat:
Zitat von Megalodon
Mein Ansatz ist fundamentaler.
Auf die Schnelle:
-Verletzung der Privat- und Intimsphäre,
-Verletzung der Wohnung
-Verletzung des Körpers
(Wer will, kann sich die entsrechenden Artikel im Grundgesetz raussuchen.)
Wenn das keine massiven Eingriffe in Grundrechte sind, dann würde ich mal gerne die Definition von "Eingriff" und "Grundrechte" wissen.
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Tür aufgemacht und reingelassen
Arm hingehalten
War doch kein Zwang. Sie hätte doch einfach weiterschlafen können.