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Alt 10.06.2016, 12:23   #61
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Megalodon Beitrag anzeigen
Wiebitte ????

Es ist doch gerade das Wesen der Menschenwürde, dass sie unveräußerlich, nicht abgebbar ist. Daran ändert auch eine Athletenvereinbarung nichts. Was heißt wohl dieses "unantastbar" in Art. 1 GG , hm ??

Der BGH hat auch nicht entschieden, dass mit dieser Vereinbarung Art. 1 GG keine Anwendung mehr findet.

Wer sich für das Thema Menschenwürde, und was das eigentlich ist, interessiert, dem kann ich den diesbezüglichen Wikipedia Eintrag empfehlen. Nach dessen Lektüre kann man dann ja nochmal darüber nachdenken (und hier diskutieren), ob dieses Verfahren mit dem GG vereinbar ist und ob nicht diese Athletenvereinbarung per se sittenwidrig ist.
Du wirfst einiges durcheinander. Natürlich geht es bei der Athletenvereinbarung nicht darum, dass die "unantastbare Menschenwürde" ausgehebelt wird, sondern darum dass unter bestimmten Rahmenbedingungen bei Kadersportlern Dinge erlaubt sind, die ansonsten ohne diese Rahmenbedingungen nicht erlaubt sind.

Ein Gynäkologe oder Urologe darf auch bei seinen Patienten Dinge tun, die im "normalen" Leben als Verletzung der Menschenwürde gewertet werden würden und er darf dies nicht primär alleine deswegen, weil er Gynäkologe (oder Urologe) ist, sondern weil er mit seinen Patienten zuvor einen Behandlungsvertrag abgeschlossen hat.
Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ist in diesem Beispiel das Äquivalent zur Athletenvereinbarung.

Anna Hahner beschwert sich in dem verlinkten Text, dass die Kontrolleurin (Frauen dürfen aus nachvollziehbaren Gründen nur von weiblichen Kontrolleuren getestet werden) bei der Urinabgabe ihre Körperöffnung im Blick hat und meint, dass dies ein Verstoß gegen ihre Menschenwürde ist. Ohne abgegebene Athletenvereinbarung hätte sie zweifellos recht. Aber sowenig, wie sie ihren Frauenarzt aufgrund einer gynäkologischen Untersuchung verklagen kann, so wenig macht sich im konkreten Fall die Kontrolleurin strafbar, die ihrem Job nachgehen muss und der diese konkrete Situation zweifellos ähnlich unangenehm ist wie dem kontrollierten Sportler.

Geändert von Hafu (10.06.2016 um 12:37 Uhr).
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