Zitat:
Zitat von shoki
Der Käufer ist der Importeur und somit verantwortlich.
So lange da "Zapp" drauf steht kräht kein Hahn danach, aber wenn versucht wird es Original aussehen zu lassen dann schon.
Mit Strafe war ich voreilig, die könnte erst bei Weiterverkauf kommen.
Erster Schritt ist schonmal, wenn die Teile beschlagnahmt sind.
http://www.internetrecht-rostock.de/...faelschung.htm
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Nicht ganz richtig. § 14 Markengesetz, auf den sich Hafu bezieht, greift nur im "geschäftlichen Verkehr". Ich vermute mal, dass die einfuhr einer entsprechenden Menge bzw. die Einfuhr an einem Händler auch ohne Weiterverkauf als Einfuhr im geschäftlichen Verkehr erfolgt. Andersrum ist der private Weiterverkauf (eines einzelnen Rades, nicht mehrerer) nicht als geschäftlicher Verkehr anzusehen. Als Privatmann ist das Risiko also ziemlich gering. Es kann dir nur passieren, dass die Ware am Zoll als Plagiat eingezogen und vernichtet wird, du also für deinen Kaufpreis keinen Gegenwert erhältst.
Dazu müsste aber der Hersteller bzw. der Rechteinhaber erstmal einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Wenn ich mir anschaue, wie viele Zipp-Aufkleber z.B. in der Bucht gehandelt werden, bin ich mir nicht sicher, ob Zipp da so konsequent vorgeht.
Hier gibt's dazu eine gute Zusammenfassung.
M.
Mir wäre es selbst peinlich mit Zipp-Aufkleber rumzufahren, wenn's keine Zipp sind und eigentlich jeder, der etwas Ahnung hat, sieht, dass es keine Zipps sind. Muss aber jeder für sich entscheiden.