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@ Hafu:
Welche Argumente (außer der Fehleinschätzung der Genehmigungskosten) bringen denn die Veranstalter vor, die nicht an einer Genehmigung interessiert sind?
So wie ich deine Ausführungen verstehe, hat der Veranstalter keine finanziellen Mehrausgaben, da die Abgabe durch die inkludierten Versicherungen und anderweitige Unterstützung aufgefangen werden.
Somit wäre es für das Zubrot der Wasserwacht doch völlig egal, ob angemeldet oder nicht? Oder scheut man einfach nur den "Genehmigungsaufwand"? Oder schreibt ihr als Verband zB eine bestimmte Anzahl an KR vor, die natürlich auch Aufwandsentschädigt werden müssen?
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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