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Alt 13.04.2016, 18:47   #7693
LidlRacer
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Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.834
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Die WADA richtet nachträglich eine Übergangszeit von 2 Monaten für das Meldonium-Verbot ein, in der höhere Grenzwerte gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass Sportler, die in dieser Übergangszeit erwischt wurden, das Mittel nicht schon vor Inkraftreten des Verbots genommen haben und es sich nicht schnell genug abgebaut hat. (Quelle 1; Quelle 2)

Sharapowa und etliche andere Sportler können sich somit Hoffnung auf eine "Freispruch" machen.

Ohne Worte
Mir scheint diese Regelung sehr sinnvoll. Dass Meldonium länger nachweisbar ist als nach der bisher geltenden Lehrmeinung, ist doch eine weitaus plausiblere Erklärung für die Masse der Fälle, als dass alle Ostblocksportler entweder doof oder dreist sind.
Und nicht nur ich denke, man kann es den Sportlern kaum vorwerfen, wenn sie ein bisher absolut legales Medikament genommen und gemäß ärztlicher Empfehlung eigentlich rechtzeitig vor Inkrafttreten des Verbots abgesetzt haben.

Hier ein ausgewogenerer Artikel:
Unklarheit über Nachweisbarkeit von Meldonium

Und Infos direkt von der WADA:
WADA Statement on Meldonium Notice issued to Stakeholders
NOTICE - MELDONIUM
Zitat:
Zitat von WADA
In the case of meldonium, there is currently a lack of clear scientific information on excretion times. For this reason, a hearing panel might justifiably find (unless there is specific evidence to the contrary) that an athlete who has established on the balance of probabilities that he or she ingested meldonium before 1 January 2016 could not reasonably have known or suspected that the meldonium would still be present in his or her body on or after 1 January 2016. In these circumstances, WADA considers that there may be grounds for no fault or negligence on the part of the athlete.

Geändert von LidlRacer (13.04.2016 um 19:06 Uhr).
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