Zitat:
Zitat von trithos
Der schwerwiegende Vorwurf ist im Fall Putin natürlich noch ein Verdacht - nicht bestätigt, aber auch nicht widerlegt. Wenn man immer erst berichten dürfte, wenn etwas bewiesen ist, z.B. mittels rechtskräftigem Urteil, würde ich das auch für fragwürdig halten. Ich muss doch z.B. einen Politiker mit enem Vorwurf konfrontieren dürfen. Natürlich darf ich ihn nicht vorverurteilen. Aber über einen schwerwiegenden Verdacht darf man (als Verdacht!) natürlich berichten. Sollte der Vorwurf widerlegt werden, muss das natürlich auch berichtet werden. Und sollte er sich bestätigen natürlich auch. Noch sind wir aber nicht so weit.
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Das ist doch gerade das Problem eines solchen Vorgehens. So kann man den Ruf einer Person völlig vernichten. Beispiele dafür sind Türk, Kachelmann, Wulff. Die sind erstmal weg vom Fenster, obwohl die Vorwürfe sogar richterlich widerlegt wurden.