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Zitat von captain hook
Ist dir irgendwas bekannt, wie es dazu kommen kann, dass man auf den Trichter kommen kann, dass sie nicht dopen wollte? Also wie in den Schiedspapier beschrieben? ...
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Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung.
Jeder Athlet, der dopen will, legt sich natürlich im Vorfeld auch eine Ausrede zu, wenn etwas bei ihm gefunden werden sollte. Ob man als Schiedgericht diese Ausrede glaubt oder nicht sollte aus guten Gründen bei der Urteilsbemessung keine Rolle spielen.
Das Prinzip heißt sportrechtlich "strict riability" (Athlet ist verantwortlich für die Stoffe, die in ihm gefunden werden).
Warum im konkreten Fall von diesem Prinzip erkennbar abgewichen wurde, ist für mich komplett unklar.
(Da Modafinil ebenso wie Amphetamine wie z.B. Ritalin auch gerne von Studenten bei Prüfungen oder in stressigen Lernsituationen eingesetzt werden, würde ich bei (hypothetischer Dopingabsicht mit Modafinil z.B. vermutlich behaupten, ich hätte das Zeug zwei oder drei Tage vor dem Wettkampf geschluckt, um z.B. noch eine wichtige Seminararbeit termingerecht fertig zu kriegen. Klingt oberflächlich plausibel, aber wirklich glaubhaft ist so eine Ausrede bei einem Medikament, was man nur auf dem Schwarzmarkt oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit Rezept eines Arztes erhält allerdings nicht. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass der Deal so ähnlich gelaufen ist, auch wenn es wie gesagt reine Spekulation ist)
Sportverbände haben ja (gerade aktuell wie im Fall Pechstein wieder zu beobachten) immer kolossale Angst vor aufwändigen Rechtsstreitereien mit klagebereiten Sportlern. Die meisten Sportrechtsprinzipien stehen aktuell auf dem juristischen Prüfstand und die Versuchung sich in diesem Klima der Rechtsunsicherheit auf windige Deals mit gedopten Sportlern einzulassen, einfach um einen weiteren Fall abschließen zu können und vom Tisch zu haben, ist vermutlich für ein Sportschiedsgericht relativ groß.
Früher war gedopten Sportlern die Anrufung eines ordentlichen Gerichtes grundsätzlich untersagt (bzw. hatte wegen fehlender Zuständigkeit keine Aussicht auf Erfolg), seit Pechstein ist dies nicht mehr kategorisch so.