Zitat:
Zitat von be fast
Nochmal das Schild:
Anhang 33306
Der Bereich wo das Rad entfernt wurde hat weder was mit der beschriebenen Feuerwehrfläche noch mit Rampen für Rollstuhlfahrer zu tun. Man kann daraus schließen, dass in erster Linie keine Behinderung von Rettungskräften und Mobilitätseingeschänkte erfolgen darf. Den Bahnhofsvorplatz, vor allem bezüglich der beschriebenen Verkehrsflächen, könnte man auch bis zu der Mauer mit Geländer definieren.
Anhang 33307
Rechts der Mauer findet keine Beeinträchtigung statt und das ist das Hauptthema des Schildes.
Wenn ich an diesem Bahnhof mein Rad anschliessen müsste, könnte es durchaus sein, dass ich auch diese Stelle genutzt hätte. Schließlich sind die offiziellen Abstellanlagen in Erlangen oft überfüllt. Was will man also machen? Ich denke jeder kennt diese Dilemmasituation, ob mit Kfz oder Fahrrad.
Das allumfassende Totschlagargument Ordnung (siehe Schild), welches vor allem die Forumsfreunde aus Bayern noch im Auge haben werden, ist für mich schlechte Politik. Der Radfahrer wird an die Seite gedrängt. Jede Stadt muss froh sein, wenn Fahrräder genutzt werden. Von daher sind aus meiner Sicht zwingend genügend attraktive Abstellbereiche zu schaffen. Dies wird im Zuge von Bauantragsverfahren auch immer strenger verfolgt.
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Da aber die Bahnhofsunterführung genau an dem Punkt beginnt, beziehungsweise der Weg ohne Treppen in die Unterführung, würde ich persönlich diese Stelle auch als Bahnhofsvorplatz ( gerade in Verbindung mit dem Schild) definieren.
PS: Zur Radfreundlichkeit dieser Kommune. Erlangen ist im Allgemeinen eine Sache für sich
