Zitat:
Zitat von gollrich
und da liegst du Falsch.... nur weil es dein Grund und Boden ist darfst du und auch die Bahn nicht mit fremden Eigentum machen was Sie will...
Deiner Argumentation nach dürfte man schließlich nicht nur das Schloss zerstören sondern auch noch das Rad... und überhaupt was machst du mit dem Rad nach dem du das Schloss entfernt hast ? es ungesichert auf die Straße stellen ?... Fundunterschlagung, Diebstahl sind so die ersten Punkte die mir da einfallen...
Imho würde sich hier bei einer Rechtsschutzversicherung der Weg zum Anwalt lohnen...
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Da kann ich dir nur zustimmen.
Wenn ich überlege was das für ein Aufwand ist ein schon seit Woche auf unserem Schwimmbadparkplatz angekettetes Fahrrad durchs Ordnungsamt entfernen zu lassen.
