Hi,
scheinbar kennt die Bahn in (Nord-)Bayern nix, wenn's um Fahrräder am HBF geht. Wie ich jetzt erfahren habe, wird mindestens alle 4 Wochen das Ordnungsamt gerufen, damit die sämtliche Räder entfernen, die sich nicht genau innerhalb der gekennzeichneten (und u.a. mit vielen fahruntauglichen Rosträdern massivst überfüllten) Abstellplätze befinden. Bilder davon gibt's hier:
http://imgur.com/a/yRBK5
Weil ich keine Lust hab, dass mir (nochmal) ein Rad geklaut wird, nutze ich seit Jahren ein massives Abus Granit-X Plus auch als Alltagsschloss (~100€, im Netz billiger) und schließe mein Rad immer fest irgendwo an. Auch die Polizei sagt in ihrem
Flyer zur Radsicherheit, man soll "
Ihr Fahrrad stets mit einer geeigneten Fahrradsicherung an einen festen Gegenstand an[schließen]" und auch, dass "
Nur besonders massive Bügel- oder Panzerkabelschlösser tatsächlich geeignet" seien.
Wie schon gesagt, die Radparkplatz-Situation ist am Hbf Erlangen echt beschissen - bei knapp 30.000 Studenden an der Uni Erlangen/Nürnberg auch wenig überraschend. Auf dem Schild der DB ist zu lesen, dass das Abstellen von Rädern in folgenden Bereichen verboten ist:
Sehe ich auch alles ein. Aus Sicherheitsgründen sind Flucht- und Rettungswege immer freizuhalten. Bei der Auslegung der Regeln scheint man aber extrem rigoros zu sein. Mein Bike stand hier:

Wen oder was habe ich dort hinten in der Ecke gefährdet?
Ich durfte dann bei Abholung 20€ für mein Rad zahlen (okay) und mir dann anhören, dass ich mein Rad halt nicht hätte befestigen sollen, wenn ich nicht will, das mein teures Schloss zerflext wird (nicht okay). Schon witzig, dass ich jetzt der Gearschte bin, weil ich mich an die Empfehlungen zur Radsicherung gehalten habe
Ich nehme mal an, dass ich da jetzt einfach mit leben muss und Schadensersatz o.ä. für das Schloss ausgeschlossen ist? Gilt Hausrecht immer vor Eigentum? Ist ein zerstörungsfreies Öffnen unzumutbar?
Bei Abschleppschäden an Autos haftet z.B. die anordnende Verkehrsbehörde bzw. die Stadt.