Hallo Jens,
ich möchte mal auch meinen Senf dazugeben.
1. Niemals vor Ort solche " Angebote" mit dem Geld machen. Die Folgen kann vor Ort meist niemand abschätzen.
2. Wenn klar ist welcher Hund gebissen hat, soll der Anwalt die Gemeinde/ Stadt anschreiben. Der Hund sollte einem Verhaltenstest unterzogen werden. Hunde die so ein Verhalten zeigen sind nicht normal. Daher werden sie meist ähnlich wie Listenhunde steuerlich höher eingestuft bzw. es gibt Auflagen wie Maulkorb usw. Was hätte der Hund mit einem Kind gemacht, welches er erwischt hätte?
3. Alle Verletzungen gründlich dokumentieren. Alle Rechnungen aufheben. Deine Krankenkasse holt sich auch das Geld vom Verursacher wenn du denen über den Vorfall Bescheid gibt's.
Gute Besserung
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