Zitat:
Zitat von MattF
Was hier aber wohl ursprünglich gemeint war, dass der AG anbietet mehr im sinne eines Gruppenrabatts günstig Räder zu leasen, für die Mitarbeiter. Die Mitarbeiter sind dann wohl auch die Leasingnehmer. Das kann sich lohnen weil der AG halt weil er viele Räder abnimmt, bzw. die Gruppe der Kollegen, Rabatt bekommt.
|
Klingt im Sinne des Eingangspost sehr spekulativ

. Die meisten, insbesondere kleine Firmen werden das über einen der großen Dienstrad-Leasing-Anbieter abwickeln, der dann auch die Leasingraten festlegt. Der geldwerte Vorteil richtet sich nach dem UVP des Herstellers. Aber auch bei Standard-Abwicklung lohnt sich diese Diskussion.
Zitat:
Zitat von Hinterrad
Wollte halt nur wissen ob zwei Dienstfahrzeuge negative Auswirkungen auf die Pauschale haben.
|
Für ein Auto musst du die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte mit 0,03% versteuern. Immer (wenn du das Auto für den Arbeitsweg benutzt).
Für ein Fahrrad (oder auch mehrere) musst du die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte nicht versteuern. Nie.
Für ein Auto und ein Fahrrad fällt also einmal die Versteuerung an.