Heute verabschiedet das Kabinett das Asylpaket II. Erwähnen möchte ich die Kritik an 2 bedeutsamen Punkten der Vorlage von zwei kompetenten Fachverbänden der Sozial- und Gesundheitsversorgung.
1.
Der Kinderschutzbund kritisiert die Begrenzung des Familiennachzuges:
"Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes hat einen der zentralen Punkte des neuen Asylpakets II kritisiert. Die Große Koalition hatte sich vor wenigen Tagen darauf geeinigt, ihr Plan sieht unter anderem vor, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem - im Fachjargon: subsidiärem - Schutz ihre Familie nicht nach Deutschland holen dürfen. Zwei Jahre lang soll der Nachzug ausgesetzt werden
Dieses Vorhaben begünstige den möglichen Missbrauch von Flüchtlingskindern, sagte nun der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, der "Frankfurter Rundschau". ........ (siehe Link)"
2.
Die Psychotherapeutenkammer kritisiert: Psychisch kranke Flüchtlinge sollen grundsätzlich abgeschoben werden:
"Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) gehören zu den häufigsten Erkrankungen von Flüchtlingen, die vor Krieg, Terror und Gewalt geflohen sind. Sie sind schwere Erkrankungen, die bis zur Selbstgefährdung führen und lebensbedrohlich sein können. Deshalb ist es nicht erstaunlich, dass Flüchtlinge häufig schwere psychische Störungen in asylrechtlichen Verfahren geltend machen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert deshalb das Asylpaket II, das die Bundesregierung heute im Kabinett verabschiedet hat. Danach sollen die Asylbehörden davon ausgehen, dass insbesondere PTBS nicht zu den "schwerwiegenden Erkrankungen" gehören, die eine Abschiebung verhindern. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von "vermeintlich gesundheitlichen Gründen" und stellt damit Flüchtlinge unter Generalverdacht, psychische Leiden nur vorzutäuschen. Er behauptet ferner, dass psychische Erkrankungen "schwer diagnostizierbare und überprüfbare" seien. Richtig ist, dass für diese Erkrankungen seit langem wissenschaftlich konsentierte Diagnosekriterien bestehen, die durchaus überprüfbar sind.
"Wir fordern daher, dass schwerwiegende oder lebensbedrohliche psychische Erkrankungen grundsätzlich als Erkrankungen gelten, die eine Abschiebung nicht möglich machen. Flüchtlinge, die unter psychischen Beschwerden leiden, haben einen Anspruch auf eine angemessene Begutachtung ihrer Erkrankungen. Dies darf nicht daran scheitern, dass die Begutachtung einer Erkrankung für die Behörden eine 'große Herausforderung' darstellt, wie der Gesetzentwurf beklagt", stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. "Die deutliche Voreingenommenheit des Gesetzgebers gegen psychische Erkrankungen ist fachlich falsch und fördert massiv die Stigmatisierung aller psychisch kranken Menschen in Deutschland."
............. (siehe Link)
Ich hoffe, dass die berechtigte Kritik dieser beiden Fachverbände, welche sich schon lange um Flüchtlinge in der Versorgung kompetent mitkümmern, vom Kabinett und Parlament noch berücksichtigt wird.