Zitat:
Zitat von Thorsten
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Siehst Du anders, aber falsch...
Mit der Wettkampfordnung des jeweiligen Fachverbands ist die Sportordnung gemeint - das sehen wir wohl beide so.
So gesehen stimme ich Dir zu, dass die da Gültigkeit hatte.
Die Pflichten des Veranstalters von DTU-Veranstaltungen sind aber in der VSO/Veranstalterordnung geregelt. Und der hat sich X-Dream wohl kaum unterworfen.
Dort ist auch die Bewachung der Wechselzone geregelt.
In diesem Falle -auf Wiesbaden bezogen - kann man der DTU wohl nicht mal den kleinsten schwarzen Peter zuschieben.
lg
Heinrich