Auch die Vollkasko nutzt nichts in der Wechselzone:
"Damit Ihr Fahrrad auch gegen Diebstahl versichert ist, muß es in abgeschlossenen Räumlichkeiten untergebracht werden, oder der Rahmen muß mit einem vom ADFC empfohlenen oder gegen Kälte(-spray) geschützten Sicherheits-Bügelschloß oder mit einem stahlummantelten Sicherheits-Stahl-seilschloß gegen die einfache Wegnahme gesichert sein, d.h. an einen festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) angeschlossen werden."
Ob die WZ als "abgeschlossene Räumlichkeit" gilt? Wage ich noch zu bezweifeln. 
 
 
Schöner Sch... wenn das Rad nach dem WK weg ist. 
 
 
Gruß Meik