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Alt 11.08.2008, 08:16   #9
Deichman
Szenekenner
 
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Registriert seit: 03.01.2008
Ort: Waterkant
Beiträge: 1.743
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Und wenn die Teilnehmer, wie ich es fast immer machen musste, mit der Anmeldung oder beim Abholen der Startunterlagen ihr Einverständnis erklären oder schriftlich darüber informiert werden, dass der Veranstalter jede diesbezügliche Haftung ablehnt, wie wären dann die Erfolgschancen im Klagefall einzuschätzen?

-qbz
Immer noch gut...
Die DTU-Ordnung ist aus meiner Sicht übergeordnetes Recht. Du unterschreibst die Klausel ja nur auf Basis dieser und daß das Reglement eingehalten wird. Eine nicht bewachte Wechselzone ist grob fahrlässig.
Habe aber selber schon erlebt, daß ein geklauter Neo - trotz Ausschlußklausel - mit "Hängen und Würgen" komplett übernommen wurde. Da braucht es keine Klage. Meistens ist der Veranstalter interessiert, seinen guten Ruf zu wahren und einen Teil des Verlusts zu decken oder irgendwas zu machen. Bei 10000 Euro Verlust würde ich mir einen Anwalt suchen...aber auf KEINEN Fall kapitulieren.
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