Zitat:
Zitat von Klugschnacker
So sind halt die Regeln. Jeder kann einen Status als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention beantragen, auch wenn der Grenzübertritt illegal erfolgte. Das geht ja gar nicht anders.
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Natürlich, jemand der verfolgt wird und seine Papiere abgenommen bekommt usw... Dafür ist die Regel gedacht und sinnvoll.
Wenn jemand aber seine Papiere entsorgt, ist das ganz sicher nicht im Sinne der von dir zitierten Regeln. Hier dient die Entsorgung und die gleichzeitige Verweigerung der Abgabe von Fingerabdrücken nur dem Grund, dass man einen nicht vorhandenen Anspruch nicht feststellen kann.
Nicht falsch verstehen... Ich bin absolut dafür, dass denen die Hilfe brauchen geholfen wird. Aber das wird schon rein mengenmäßig nicht funktionieren, wenn lauter eigentlich nicht Asylberechtigte die Ressourcen blockieren. Besonders nicht, wenn schon der Eintritt bewusst betrügerisch erfolgte.