Zitat:
Zitat von Triasven
Ich finde deine Stellungnahme ist ein klassisches Beispiel dafür, warum sowohl im Grossen (den Medien) als auch im Kleinen (Hier im Forum) der subjektive Eindruck entsteht, dass im Zusammenhang mit Flüchtlingen negative Berichterstattung unerwünscht ist, oder zumindest relativiert gehört.
Als erstes verurteilst du aufs Schärfste die Hasskommentare, um danach Verhaltenstips an die Opfer und deren Eltern zu geben. Darüber hinaus 'korrigierst' du die Tat von einem schweren Vergehen (Vergewaltigung) zu einer Naja minderschweren 'Ordnungswiedrigkeit' und das obwohl niemand die Tat als Vergewaltigung eingestuft hat.
Den Täter und seine Herkunft bzw. seine Motivation analysierst oder kommentierst du übrigens mit keinem Wort
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Die Hasskommentare verurteile ich deshalb, weil darin zum Teil aufgerufen wird, Flüchtlinge -und zwar unabhängig davon, ob sie überhaupt schuldig sind!- zu steinigen oder zumindest in ihr Land (Afghanistan ist zweifellos derzeit in vielen Gegenden und für bestimmte Personengruppen lebensgefährlich)- zurück zu schicken.
Dass der von der Polizei Festgenommene überhaupt nicht zur Täterbeschreibung passt und schon alleine aus diesem Grund freigelassen werden musste, weil es vermutlich der Falsche war, hat vermutlich keiner der hasserfüllten Kommentatoren überhaupt nur gelesen, geschweige denn intellektuell verarbeitet.
Alleine die Tatsache, dass es sich beim Festgenommenen um einen Flüchtling handelte, hat in diesem Fall schon für eine Vorverurteilung ausgereicht.
Ich zitiere mal aus der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft:
Zitat:
Vier Mädchen im Alter von 11 bis 13 Jahren waren am Nachmittag des 16.01.2016 im Georg Arnhold Bad in Dresden. Gegen 16.15 Uhr meldeten sie dem Bademeister, dass sie von einem Mann unsittlich berührt wurden.
Die Geschädigten berichteten von Berührungen am Po, Rücken und an den Beinen. Ein 13jähriges Mädchen erzählte von Berührungen an der bedeckten Brust. Die Mädchen konnten den herbeigerufenen Polizeibeamten den Mann zeigen, die ihn vorläufig festnahmen.
Soweit ein Mädchen an der bedeckten Brust berührt worden, liegt der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor.
Ein dringender Tatverdacht, der Vorrausetzung für die Beantragung und den Erlass eines Haftbefehls ist, lag bei dem Festgenommenen nicht vor. Denn nach der Täterbeschreibung des Opfers war der Festgenommene insoweit als Täter auszuschließen.
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90% der Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern passieren bekanntlich in Deutschland in der Familie (durch Väter, Stiefväter, Großväter, Onkel usw.) bzw. im sonstigen persönlichen Umfeld durch Pfarrer, Sportlehrer, Trainer und sonstige Betreuungspersonen. Ich kann mich nicht erinnern, dass es eine "
Berührung eines Kindes an Po, Rücken, Beinen oder an der bedeckten Brust", durch eine Person, die kein Flüchtling ist, sondern der üblichen oben skizzierten typischen Tätergruppe entstammt, überhaupt als breit getretene Meldung in die Zeitung schafft und dann auch noch derartige emotional übezogene Kommentare in dieser Häufigkeit hervorruft.