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Zitat von noam
Weil auch in Bayern die StPO gilt ...
Ich glaube ... bestenfalls ... sicherlich ... zum Beispiel ... sicherlich ...
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Noam, Du wirfst mit dem Begriff "gezielt zurückgehaltene Informationen" um Dich ... und ergehst Dich selbst basierend auf Vermutungen in Relativierungen. Fakt ist
dieser Polizeibericht, und wenn ich den lese, bekomme ich weder den Eindruck, dass es in Deutschland verwerflich ist, einer Frau von hinten unter den Rock zu greifen (zumindest so lange man kein Asylant ist), noch dass es einer Frau in Deutschland anzuraten wäre, sich dagegen zu wehren.
Können wir uns daher bitte auf eine sachlichere Form der Diskussion einigen?
Zitat:
Zitat von noam
Auch kann ein "Begrabschen" sehr wohl eine Beleidigung, da sowas ja meistens im Kontext mit anderen Handlungen steht, sein. Es gilt die Prüfung des Einzelfalls, da ein wichtiges Tatbestandsmerkmal die subjektive Ehrverletzung des Opfers ist.
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Ja, es kann. Unter ganz bestimmten, seltenen Randbedingungen. Die Regel für eine Frau in Deutschland ist aber eine andere - hierüber hat bereits der Bundesgerichtshof beschieden:
... ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung nur dann eine Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine von ihm gewollte, herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist. Die Kundgabe einer Herabwürdigung der Betroffenen durch den Täter sei in einer sexuellen Handlung allein regelmäßig nicht zu sehen. (2 StR 382/06)
Wenn Du weißt, dass es eine StPO gibt, ist Dir sicher auch geläufig, dass der Nachweis eines Vorsatzes zur Herabsetzung der Frau, die fremde Hände auf ihren Brüsten gespürt hat, obliegt. Müssen wir über ihre Chance, diesen Nachweis vor einem deutschen Gericht zu erbringen, diskutieren?
Fakt ist: Sexualisierte Gewalt ist in Deutschland an der Tagesordnung, wird regelmässig verharmlost und bestenfalls - wie hier in Köln - als Ventil für Fremdenhass genutzt.
Zitat:
Zitat von noam
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Zitat von Willi
Im Rahmen der Terrorwarnung am selben Tag in München wurden beispielsweise kurzfristig sämtliche Polizisten, die frei hatten, selbst wenn sie schon selbst zu feiern begonnen hatten, einbeordert.
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Das glaubst du doch selber nicht. Zum einen darf ein Polizist gar keinen Dienst mehr machen sobald er Alkohol getrunken hat und ganz ehrlich? Welcher Vollidiot geht denn aus dem Dienstfrei/Urlaub um bei einer Terrorwarnung Kanonenfutter zu spielen? Du kannst mir glauben, dass da eine Einsatzbereitschaft bestanden hat, auf die für den Fall der Fälle zurückgegriffen werden hätte können.
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Stimmt, das glaube ich nicht.
Ich weiß es aus erster Hand von einigen Polizisten in meinem Bekanntenkreis, die selbst einen Anruf erhielten, und sich Silvester definitiv anders vorgestellt hatten.
Zitat:
Zitat von noam
Und ich meine mich zu erinnern, dass die Polizei Köln doch noch eine Hundertschaft beim Bund angefordert hatte, aber nicht bekommen hat, weil die ja besser Einreisestempel verteilen können.
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Nein, andersrum. Die Landesleitstelle in Duisburg hatte den Kölner Polizisten Unterstützung angeboten - die Kölner Polizei hatte das aber abgelehnt.
http://www.ksta.de/koeln/sote-koelne...,33482178.html
Es ist nicht das erste mal, dass die Kölner Polizei sich so vorführen lassen hat, im
Oktober 2014 hatte sie sich ähnlich planlos angestellt. Nachdem
mittlerweile Hinweise vorliegen, dass es sich Silvester in Köln um eine gezielt geplante Aktion handelte, könnte dieser Aspekt auch relevant gewesen sein.