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Zitat von Schwarzfahrer
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Zitat von Willi
Wir leben erstens weder in Nordafrika, noch gestalten wir die dortige Kultur im Gegensatz zu der in Deutschland inklusive Gesetzgebung.
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Nein, noch leben wir in Deutschland, aber durch die Aufnahme von hunderttausenden Moslems importieren wir auch Elemente der dortigen Kultur, was in Köln deutlich erkennbar wurde.
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Erklär mir bitte, was an dem, was in Köln passiert ist, "importiert" wurde. Lt.
einer Studie der Bundesregierung kennen 58,2 % aller Frauen in Deutschland sexuelle Belästigung aus eigener Erfahrung.
Es ist traurig, aber sexualisierte Gewalt ist in Deutschland 2016 unverändert an der Tagesordnung, und es kotzt mich an, zu sehen, wie versucht wird, das im Kontext mit Köln jetzt mittels Ablenkung auf Fremdenhass unter den Tisch zu kehren.
Ich habe schlicht keine Lust, meiner Tochter zu erklären, dass sie das einfach hinzunehmen hat, wenn ihr in der U-Bahn, in der Arbeit oder auf dem Volksfest jemand an den Arsch greift, weil sie dagegen keine Handhabe hat - u.U. sogar riskiert, straffällig zu werden, wenn sie sich wehrt.
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Zitat von Schwarzfahrer
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Zitat von Willi
Eine Frau in Deutschland hat kaum Möglichkeiten, gegen eine Hand am Hintern vorzugehen.
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Ach ja; Du siehst also keinen Unterschied? Ich glaube, betroffene Frauen sehen schon recht deutliche Unterschiede, ob sie mal auf einem Volksfest einen idiotischen Grapscher abwehren müssen, oder ob sie bei jedem Schritt auf der Straße angemacht werden.
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Erklärst Du mir, woher Du Deinen Glauben ziehst, dass es für eine Frau angenehmer ist, wenn ihr ein Besoffener im Bierzelt von hinten in den Schritt fasst, als am Bahnhof angegrapscht zu werden?
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Zitat von Schwarzfahrer
Hier hat sie immerhin auch das Gesetz auf ihrer Seite, was dort auch nicht gegeben ist.
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Wenn Du in Österreich oder der Schweiz lebst, stimmt das - denn dort gibt entsprechende Punkte bezüglich sexueller Belästigungen im Gesetz.
In Deutschland hat eine Frau keinerlei rechtliche Handhabe, wenn ihr jemand an den Busen oder den Hintern fasst. Dazu gibt es höchst richterliche Entscheide vom BGH (Google mal nach 22.11.2006 – 2 StR 382/06).
"Busengrapschen" ist in Deutschland weder sexuelle Nötigung (§ 177 StGB) noch Beleidigung (§ 185 StGB). Erteilt sie dem Grapscher, nachdem der seine Hände weggenommen hat, eine Ohrfeige, ist das Körperverletzung - sie darf sich nur so lange zur Wehr setzen, so lange sich die Hände noch an ihrem Körper befinden.
Details kannst Du
hier in einer Arbeit an der Uni Mannheim nachlesen.