Zitat:
Zitat von noam
Um jemanden Wegzusperren, müssen halt Haftgründe vorliegen.
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Hm.
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Zitat von MZ
Beide sollen vorher schon wegen des sogenannten Antanzens im Bereich des Bahnhofs auffällig geworden sein.
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Zitat von Haftgründe
Demgegenüber dient sie beim Haftgrund der Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO) einem präventiven Ziel (der Verhinderung weiterer Straftaten).
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Finde ich als Laie schwer verständlich. Als Polizist würde ich mir ehrlich gesagt ziemlich verarscht vorkommen. Als Bürger komme ich mir verarscht vor.