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Zitat von MattF
Zur Vorbeugung bekommen die Flüchtlinge mittlerweile praktisch sofort einen Deutschkurs (früher mussten die meistens bis zu 3 Jahre darauf warten) und bekommen möglichst schnell einne Status der Sicherheit verleiht, dazu möglichst schnell eine Arbeitserlaubnis.
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Auch bei dem beschleunigten Verfahren beim Asylantrag wie bei den Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak muss bei der Gewährung des dreijährigen Asylaufenthaltes spätestens nach 3 Jahren erneut geprüft und entschieden werden (Einzelfallprüfung), ob die Gründe, welche das Leben oder die Freiheit des Betreffenden bedrohten, noch vorliegen oder die Asylaufenthaltserlaubnis widerrufen bzw. zurückgenommen wird.
Angenommen es entstehen im Staat des Machtbereichs von Assad innerhalb von 3 Jahren unter Beendigung des Bürgerkrieges eine neu gewählte säkulare Regierung, welche zusichert, zurückkehrende Migranten egal welcher Glaubensrichtung nicht zu verfolgen, und ein Waffenstillstand mit dem IS, könnte das ein Grund sein, in drei Jahren die Asylerlaubnis für Syrer zurückzunehmen und keine anschliessende Niederlassung zu gewähren.