Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Aus der FAZ vom 1. Juli 2015. Dort heißt es:
Als es für sie kein Zurück in die Sportfördergruppe gab, nahm sie jahrelang unbezahlten Sonderurlaub, um weiter professionell Sport treiben zu können. Selbst ihr Arbeitgeber, das Innenministerium, führte ein Verfahren gegen die Bundespolizistin Pechstein; Doping ist für eine Athletin der Fördergruppe ein Dienstvergehen. Doch das Disziplinarverfahren brachte mit seinem Befund, dass kein Dopingfall nachgewiesen sei und das Verfahren vor dem Cas rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genüge, die Wende im Fall Pechstein.
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Da hat dann die FAZ unsauber recherchiert und ein paar Sachen durcheinander gebracht, da ich hinsichtlich ihres Verhaltens
während der Dopingsperre eher den in wörtlicher Rede in der Morgenpost zitierten Aussagen des Bundesinnenministers glaube.
Nach ihrer Dopingsperrre hat sie Sonderurlaub beantragt, wie ja auch in dem von mir zitieren Artikel erwähnt wird. Dieser Sonderurlaub ist erst abgelehnt worden, wogegen sie protestiert hat (und sich nebenbei wegen eines Nervenzusammenbruchs erneut krank schreiben ließ), weil sie sonst heimatnah den normalen Polizeidienst antreten hätte müssen. Gleichzeitig war sie während dieser Krankschreibung in der Lage ihr Trainingsporgramm normal durchzuziehen und schaffte beim ersten internationalen Wettkampf nach ihrer Dopingsperre eine für ihr Alter beachtliche Leistung.
Irgendwann ist dann wohl nach ihrem Einspruch (und
nach Ablauf der Dopingsperre) der Sonderurlaub doch noch genehmigt worden, worüber die Kollegen in dem von mir verlinkten Forum der Bundespolizei mehrheitlich nicht richtig glücklich sind, weil sie hier Gleichbehandlungsgrundsätze verletzt sehen.
Die FAZ-Aussage, das das Verfahren vor dem CAS keinen rechtsstaatlichen Ansprüchen genüge ist auch nachweislich falsch, da das CAS seinerzeit ja überhaupt nicht über den Dopingfall selbst verhandelt hatte, sondern nur über die Frage, ob das vorangegangene sportrechtliche Verfahren vor der Disziplinarkommission formal korrekt abgelaufen war.
De rechtlichen Grundsätze sind nun mal bei einem Dopingverfahren vor einem Sportgericht bekanntermaßen und aus gutem Grund andere als bei einem Strafverfahren oder einem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Was wissen wir denn schon, Hafu? Falls sie unschuldig verurteilt wurde, können weder Du noch ich uns in ihre Lage versetzen.
Außerdem machst Du hier einen Zirkelschluss: Du gehst von ihrer Schuld aus > dadurch erscheint Dir ihr Verhalten infam > das beweist ihren schlechten Charakter > also hat sie gedopt. Am Schluss der "Beweiskette" findest Du heraus, was Du bereits zur Voraussetzung gemacht hattest.
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Wir sollten alle ein Interesse daran haben, aufzuklären, ob sie gedopt hat oder nicht. Immerhin wäre sie nach heute geltenden Regeln niemals gesperrt worden. Falls ordentliche Gerichte notwendig sind, um sie zu überführen oder freizusprechen, sollte man ihr diesen Rechtsweg zugestehen.
Grüße,
Arne
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Wir werden, so wie auch im Fall Baumann die Wahrheit in diesem konkreten Fall nie erfahren und drehen uns deshalb, so wie auch im speziellen Pechstein-Thread längst argumentativ im Kreis. In der Beziehung hat der Captain recht, dass es eigentlich wenig bringt so viel Energie in den Fall reinzustecken, allerdings war der Ausgangspunkt der neuerlichen Diskussion ja auch nicht die Frage hat sie vor 6 Jahren gedopt oder nicht, sondern ihr aktueller polemischer Angriff auf die unangemeldeten Trainingskontrollen der NADA.