Ich finde schon, dass es einen Unterschied macht, ob jemand als Privatperson Profisportler ist, sich seinen Sport von privaten Sponsoren bezahlen lässt und Fördergruppen lediglich zu Trainingszwecken in Anspruch nimmt oder ob jemand einer staatlichen Fördergruppe einer staatlichen Behörde mit entsprechender Alimentation und Zukunftsabsicherung (Beruf nach dem Sport, Pension, Absicherung im Krankheitsfall, etc) angehört.
Letzterer steht trotz allem Sport in einem Dienst und Treue Verhältnis und hat sich wie alle anderen Beamten auch an die entsprechenden Gesetze zu halten. Diese Gesetze gehen über die "normalen" Gesetze hinaus und dies kann man unendlich weit spinnen.
Kleines Beispiel: Annahme von Belohnungen und Geschenken ist hier zB so geregelt, dass der gemeine Polizist garnichts (und das heißt auch wirklich garnichts) annehmen darf. Ich glaube schon, dass dies bei anderen durchaus lockerer Gesehen wird.
Und hier klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Frau Pechstein möchte einerseits als Bundespolizistin alimentiert, krankenversichert und abgesichert (Pension) sein. Sie möchte vom Dienst freigestellt sein, damit sie ihrem Sport entsprechend ihrer Profession nachgehen kann. Aber sie möchte nicht die damit einhergehenden Bedingungen der Überwachung der Einhaltung der Antidopingbestimmungen in Kauf nehmen und mokiert sich lautstark über diese. Diese gehören allerdings zu ihren Arbeitsbedingungen. Wenn Profi, dann Dopingtests.
Allein für ihr außerdienstliches Verhalten, was hier schon mehrfach erwähnt wurde, gehört sie diziplinarrechtlich gerügt. Hier wurde schon mal ein Kollege angezählt, weil er sich öffentlich in einem Leserbrief an die Lokalezeitung über die Personalknappheit im Einsatz- und Streifendienst der Polizei beschwert hat. Ich erwarte von jemanden in der Situation wie Frau Pechstein eine etwas schlauere Außendarstellung
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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