Einerseits nimmt sie die Förderung und die Freistellung vom Dienst zum Zwecke der Sportausübung bei stetiger Bezahlung und Beamtentum auf Lebenszeit und damit eine entsprechende Altersabsicherung gerne an, andererseits beschwert sie sich über die Begleitumstände (Dopingproben, Überwachung, Einschränkungen der persönlichen Freiheit), die dies mit sich bringen.
Es ist noch gar nicht so lange her, da stand zB im Niedersächsischen Beamtengesetz, dass der Beamte eine dienstortnahme Wohnsitznahme zu haben hat. Ebenso hat man auf manchen Dienstposten eine ständige Erreichbarkeit zu Gewährleisten. Also wer a sagt muss auch b sagen. Ganz einfach. Wenn einem die Begleitumstände nicht passen, dann kann sie gerne den Profisport als Privatperson ausüben. Dann könnte ich es sogar verstehen. Aber als alimentierte Beamte sicher nicht. Ebenso hat sie als Beamtin eine wohlverhaltenspflicht außerhalb des Dienstes. Ob sie dieser durch diese Verlautbarungen nachkommt, mögen andere entscheiden.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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