Once overtaken, an athlete must move out of the draft zone of the leading athlete within 5 seconds;
Der Überholte hat innerhalb von 5 Sek. die Zone des Überholenden nach hinten zu verlassen, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen.
Bei der facebook Seite gab es einen tollen Kommentar, dem ich voll zustimmen kann

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Wenn ich sehe, das der Überholte die Zone verlassen will - und das kann ich erkennen - dann sind mir persönlich die 5 sec. egal - auch wenn ich das dem Athleten nicht sagen werde.... Vergesst bitte nicht: Unsere Hauptaufgabe ist nicht, Strafen zu verteilen, sondern dem Athleten einen fairen Wettkampf zu ermöglichen. Nicht jeder, der einen Regelverstoß begeht, macht das mit Absicht und/oder bewußt.... Und im diesem speziellen Fall bitte den § 32.2 nicht vergessen:
Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der Disqualifikation zu bestrafen.
Bedeutet aber im Umkehrschluß: Gibt der Athlet durch sein Verhalten zu erkennen, die Regel einhalten zu wollen, reicht mir das.
Ich bin ja kein Rechtsanwalt o.ä., aber kann man die deutsche Version nicht auch so verstehen, dass man innerhalb 5 Sekunden
beginnend sich bemühen sollte, den Abstand wieder her zu stellen und nicht, dass in 5 Sekunden der Abstand wieder hergestellt sein muss?
Anders formuliert wäre es wirklich praxisfremd:
Der Überholte hat 5 Sek. den regelkonformen Abstand wieder herzustellen.
Falls man es so interpretieren könnte, dass der Versuch reicht, wie der Kampfrichter andeutete, wäre es auch so ok, das Wollen ist entscheidend.
