Zitat:
Zitat von noam
Seit dem Erlass der FZO gibt es keine Ahndungsvorschrift für das Erlöschen der Betriebserlaubnis mehr. Seit dem muss immer der Auffangtatbestand der Inbetriebnahme eines unzulässigen Fahrzeugs genutzt werden.
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http://www.polizei.bayern.de/verwalt...&tt=23.11.2015
Und du meinst sicherlich FZV.