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Und:
36/I stvzo iVm. 23 stvo regelt alles rund um reifen. Da sind FAHRZEUGE genannt, was ein fahrrad auch ist. Da heisst es in einem passus was mit nägeln (der bezieht sich aber zunächst nur auf kraftfahrzeuge). ABER: nach 63 stvzo heisst es: "die Vorschriften über Bereifung von Kraftfahrzeugen gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend"..... ALSO SIND FAHRRÄDER MIT EINGESCHLOSSEN
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