Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  tklingler
					 
				 
				In der SpO 2015 gibt es keine direkte Zeitangabe für das Verlassen der Box. 
			
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 Falsch. Aber ich musste es auch lange suchen:
"§ 44 Definition von “Überholt” beim Radfahren 
Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Windschattenzone innerhalb der unter § 43.2 SpO angeführten Zeit zu sorgen. 
Der Überholte hat sofort die Zone des Überholenden seitlich oder nach hinten zu verlassen."
In 43.2 finden sich die Angaben 15 Sek. bis Kurzdistanz bzw. 30 Sek. ab MD, womit also geregelt ist, was unter "sofort" (was man selbstverständlich nicht wörtlich nehmen kann) zu verstehen ist.
Aber Du hast auch Recht damit, dass es bisher ein Problem gab, dass das seitliche Verlassen der Zone erlaubt war und man sich gar nicht die ganzen 10 m zurückfallen lassen musste. Das hatte ich eigentlich anders im Kopf.