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Natürlich sind die Daten rein technisch vorhanden, wenn ich mit einem forensischen Auswertetool an den "EDV-Rechner" gehe und nach vergangenen Suchen wie nach gelöschter Kinderpornografie suche.
Aber das hat doch keinerlei Relevanz. Kontrolle läuft so ab.
1. Person wird kontrolliert
2. Personalien über Funk mit dem EDV Bestand überprüft
Liegt nichts vor:
3. Ende
Hat die Person polizeiliche Erkenntnisse:
3. Noch mal ein genauer Blick und vielleicht eine Nachfrage
4. Ende
Liegt eine Fahndung vor:
3. Handeln im Sinne der Fahndung.
Solange die kontrollierte Person keine Verdachtsmomente für die Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit / Straftat hat oder keine konkrete Gefahr im Sinne des Gefahrenabwehrgesetzes vorliegt, darf die Polizei keine Daten speichern und macht es auch nicht.
Wenn ich 2 Wochen später wissen will wen ich Mittwoch nacht gegen 2 Uhr abgefragt habe, habe ich keine Möglichkeit an die Daten zu kommen. Es sei denn ich habe sie mir aufgeschrieben (was an sich auch schon unzulässig wäre)
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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