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Vielleicht kann man den Gesetzgeber einfach hinzuziehen?
Alles, was unter LMBG fällt, ist ok. Das ist die komplette Nahrungsergänzung. Wenn die Mittelchen unter das Arznei- oder Betäubungsmittelgesetz fallen, ist die Legalitätsgrenze überschritten. Dazu zählt m.E. das Spritzen von Vitaminen. Wenn man eine Vitaminspritze schon mal bekommen hat, weiß man, daß man noch so erkältet sein mag - nach 30 min. fühlt man sich topfit...
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