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ist es natürlich beides nicht. zuerst ist es eine ordnungswidrigkeit, da man auf einer strasse fährt, die nicht für den öffentlichen verkehr freigegeben ist. kümmert man sich darum nicht, kann die polizeit (nicht der veranstalter oder seine helfer!) einen platzverweis aussprechen, der bis zur festsetzung (inhaftnahme) gehen kann. erst wenn es dann noch zum widerstand gegen vollstreckungsbeamte kommt, ist es eine straftat.
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