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Selbstverständlich lassen sich konkrete nationalstaatliche Interessen nach Innen und Aussen benennen (globale Standortkonkurrenz um Unternehmen, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, CO2-Reduktion, Sicherheit des Landes nach Aussen usf.). Ich verstehe die Infragestellung leider nicht.
Geändert von qbz (05.11.2015 um 19:56 Uhr).
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