Zitat:
Zitat von Rälph
Warum, wenn man fragen darf? Steht im Grundgesetz, dass jeder das Recht hat in Deutschland einzureisen? Wohl kaum.
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Zunächst gilt die Genfer Flüchtlingskonvention. Wer auf der Flucht vor bestimmten Arten von Verfolgung ist, darf von uns nicht zurück in ein Land geschickt werden, in dem die Gefährdung besteht. Das gilt auch dann, wenn die Einreise nach Deutschland illegal erfolgt ist.
Insofern kann also jeder nach Deutschland einreisen und um Anerkennung als Flüchtling gemäß der Flüchtlingskonvention bitten.
Etwas anderes ist die Frage, wo diese Person nun Asyl bekommt oder wo das Asylverfahren stattfindet. Wer über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist ist, darf wieder dorthin überstellt werden, sofern nicht bestimmte Gründe dagegen sprechen. Ein
Antrag auf Asyl kann jedoch in Deutschland gestellt werden. Denn der Antragsteller hat das Recht darzulegen, dass vermeintlich sichere Drittstaaten für ihn persönlich nicht sicher sind, oder bestimmte andere Gründe dagegen sprechen.
Insofern kann jeder in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen.
Nach der Dublin-Verordnung kann Deutschland Antragsteller dorthin überstellen, wo sie die EU erstmals betreten haben, z.B. Italien. Nach Griechenland und Ungarn darf MWN nicht abgeschoben werden, da die Verhältnisse dort den erforderlichen Mindeststandards nicht genügen.
Grüße,
Arne