Zitat:
Zitat von Voldi
Ich denke der Hinweis auf Verstöße gegen das Asylgesetz sind nicht wirklich sinnvoll. Würde das Asylgesetzt umgesetzt dürfte kaum einer der Flüchtlinge überhaupt Asyl in Deutschland beantragen (Dublin II Verordnung).
Wenn du also für eine Einhaltung des Asylgesetztes plädierst, plädierst du quasi dafür, dass alle Flüchtlinge in den Ländern der EU Außengrenze Asyl beantragen müssen.
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Das ist im Asylgesetz eine "kann" Bestimmung, wir hatten das schon diskutiert. Wenn andere Länder nicht registrieren und durchreisen lassen sowie die Flüchtlinge nicht zurücknehmen, "kann" DE diesen Menschen das Recht auf einen Asylantrag gewähren, befinden sie sich in DE bzw. an der Grenze, was die Regierung beschlossen hat. Wenn die Länder, über die die Einreise erfolgte, die Menschen nicht nimmt, muss DE ihnen aufgrund der Gesetzeslage das Recht auf Asylantrag bzw. Asyl gewähren, sofern asylberechtigte Gründe vorliegen.
Die deutsche Regierung versucht ja auf der politischen Ebene zu erreichen, dass die Registrierung wieder in den Ländern an der Aussengrenze erfolgen soll. Faktisch sind es aber für die Einwohnergrösse dieser Länder einfach zu viele Flüchtlinge geworden, weshalb Dublin II nicht mehr funktioniert. Gelingen keine Vereinbarungen und handelt DE wie Ungarn, würde DE in der EU sehr, sehr viel verlieren.