Zitat:
Zitat von Klugschnacker
So war die Reihenfolge:
1. Der DLV hatte Baumann aufgrund einer positive Probe vorläufig suspendiert. Eine positive Urinprobe reiche als Anscheinsbeweis aus.
2. Baumann klagte dagegen vor dem OLG. Das OLG bestätigte das Vorliegen eines Anscheinsbeweises, den Baumann nicht erschüttert habe. Baumann müsse das Ergebnis des sportrechtlichen Verfahrens abwarten, oder entlastende Beweise liefern. Baumann blieb suspendiert.
3. Der DLV hob danach seinerseits die Suspendierung auf und sprach Baumann frei. Ein Anscheinsbeweis gegen Baumann komme nach Auswertung aller Fakten nicht infrage.
Edit: Ordentliche Gerichte dürfen nicht zu der Frage Stellung beziehen, ob Baumann Täter oder Opfer sei. Das gebietet die verfassungsrechtlich geschützte Vereinsautonomie. LG Stuttgart 17. Zivilkammer AZ: 17 O 611/00 Baumann
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hältst Du Baumann für unschuldig???