Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Was Du über den Anscheinsbeweis sagst, stimmt so nicht. Er stellt keine Abwägung von zwei Wahrscheinlichkeiten dar, also eine Abwägung zwischen belastenden und entlastenden Argumenten. Fakt ist,
1. dass der Anscheinsbeweis bei Baumann nicht geführt werden konnte.
2. Deshalb wurde er vom Rechtsausschuss des DLV freigesprochen.
...
|
Laut
dieser Quelle (OLG Frankfurt mit Zitierung deren Urteilsbegründung; im Link ziemlich weit unten),
, in der es im Kern darum geht, ob die Entscheidung des IAAF (für eine Sperre) Bindungswirkung gegenüber dem von dir zitierten "Freispruch" des Rechtsausschusses des DLV (gegen eine Sperre) hat, ging es bei Baumann sehr wohl um einen sog. "Anscheinsbeweis" und dass dieser eben vom Sportler nach Ansicht des Gerichtes nicht "nachhaltig erschüttert werden konnte".