Zitat:
Zitat von qbz
Sehe ich persönlich nicht so.
Auch wer nicht flieht, sondern in ein anderes Land freiwillig auswandert, verfügt viele Jahre lang nicht über die gleichen Rechte wie ein Einheimischer auf dem Arbeitsmarkt.
Wir wissen das nur innerhalb der EU nicht mehr wegen der EU-Freizügigkeit.
Erlebte ich als Schweizer in DE auch, dass in den Jahren bis zum Erhalt einer unbefristeten Arbeitserlaubnis der Arbeitgeber, der mich jeweils beschäftigen wollte, nachweisen hatte, dass es keine passenden deutschen Arbeitskräfte für diesen Job gab. Es braucht keine Zuweisung im engeren Sinne, Informationen über freie Stellen und freie Bewerbungsmöglichkeit mit allen Entscheidungsfreiheiten des Arbeitgebers reichen, da genug Leute arbeiten wollen.
Oder ich betreute Flüchtlinge, die z.B. in Brandenburg im Umland von Berlin eine qualifzierte Fachstelle hätten antreten können und das wirklich liebend gerne getan hätten, jedoch aufgrund der Bestimmungen zunächst nur im Bundesland, wo sie registriert sind - in diesen Fällen war es Berlin - arbeiten durften. Das Hindernis lag in diesen Fällen bei der staatlichen Bürokratie, nicht bei den arbeitssuchenden-/willigen Flüchtlingen.
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Ich verstehe Deinen Ansatz, sehe nur einen kleinen Unterschied. In dem Fall das ich mich freiwillig um einen Arbeitsplatz bewerbe, kann dieser für einen Ausländer reguliert werden. Dieser kann dann entscheiden, okay ich nehme den Arbeitsplatz oder er sagt sich, lass ich halt. Dann bleibt er halt in seinem Land und alles ist gut. Hier sind die Ausländer aber schon da, was machen wir wenn der sagt, nein will ich nicht. Ist das dann ein Grund ihn (seine ganze Familie) abzuschieben? Kürzen wir die Leistungen und lassen ihn hier? Schaffen wir damit nicht ein Instrument um möglicherweis Lohnkosten zu drücken? Es bleiben immer die schlecht bezahlten Jobs über die keiner haben will und in die drängen wir die Flüchtlinge, was dazu führt, dass immer mehr Jobs in diesem für den Arbeitgeber atraktiven Bereich verschoben werden. Für mich Fragen über Fragen!