Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
17.1; 20.1 ; 20.3; 20.6 / 20.7 der Sportordnung (DTU) - für Ironman pfeife ich nicht.
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Oh ha - da hast du ja die größten Gummi-Paragraphen der SpO an Land gezogen, die in etwa für alles stehen könnten, was einem selbst nicht gefällt

. Konkret wird da gar nichts. Ich halte es im Rahmen der SpO nicht für verboten, aber ein Gschmäckle hat es auf jeden Fall.
20.6 kommt in meinen Augen noch am nähesten dran, wobei Wasser-/Windschatten beim Schwimmen und Laufen ja nicht verboten sind - im Gegensatz zum Radeln. Der Grund, dass es für Schwimmen und Laufen nicht drinsteht liegt sicher nicht darin, dass die Druckertinte alle war oder ein Seitenumbruch drohte, sondern darin, dass es nicht verboten ist.
Gemeldeter Athlet sollte der Wasserschattengeber aber auf jeden Fall sein und komplett eingecheckt mit Rad und Laufschuhen sollten dieser auch sein.
Die für die WTC gültigen Regeln hat Lidl ja schon rausgekramt. Die sind etwas konkreter, was die Bestrafung böser Absichten angeht.