Zitat:
Zitat von RolandG
Was soll die Anspruchsgrundlage sein? Worin soll der Schaden bestehen? BMW kann sicherlich nicht nachweisen, dass jemand statt eines VW oder Audi einen BMW gekauft hätte. Zudem ginge es dann nur um entgangene Gewinne, nicht um erlittene Verluste. Ob die dann ersatzfähig wären?
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Keine Ahnung, ich bin kein Jurist, deshalb habe ich ja gefragt. Irgendwie müssen sich doch aus Formen unlauteren Wettbewerbs Ansprüche ableiten lassen. Sonst bräuchte man so ein Gesetz nicht.
Die Werbung von VW ist irreführend gewesen, sodass man sich nach meinem Laienverständnis auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb berufen kann.