Zitat:
Zitat von Alteisen
Wenn die DQ gerechtfertigt war, könnte man es auch grob unsportlich nennen. Er hat damit dem tatsächlichen Sieger die Schau gestohlen
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Das stimmt ao nicht.
Sowohl die DTU-Sportordnung als auch das ITU-Regelwerk sehen vor, dass ein Athlet auch bei einer erfolgten Disqualifikation sein Rennen bis zur Ziellinie beendet. Sie empfehlen das auch ausdrücklich.
Gegen Disqualifikationen kann man ja Protest einlegen, nur hat ein Protest keinen Sinn, selbst wenn er berechtigt ist, wenn der Athlet das Rennen nicht bis in die Ziellinie gebracht hat, weil mit einen Rennausstieg vollendete Tatsachen geschaffen werden.
(Ich musste anfangs der Saison bei einem Deutschland-Cup) mit Entsetzen zur Kenntnis nehmen, dass es selbst erfahrene Kampfrichter gibt, die diesen Regelzusammenhang nicht kennen)