Zitat:
Zitat von Ironmanfranky63
... jetzt geht es los mit Enteignungen wo soll das hin führen?
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Hier werden ja die Begriffe ganz wild durcheinander gewürfelt. Enteignen kann man nicht so einfach. Beschlagnahmen geht auch nicht so ganz einfach.
Die Eigentümer werden nicht enteignet. Die Wohnungen werden vorübergehend (d.h. für einen bestimmten Zeitraum) beschlagnahmt. Rechtsgrundlage ist das ASOG der Länder.
Das heißt: LEER stehender Wohnraum (leer bedeutet UNGENUTZT!) wird also nun genutzt. Dafür bekommen die Eigentümer auch noch Geld.
Der Staat muss dem Eigentümer übrigens die ortsübliche Miete zahlen. Das heißt, dass die Eigentümer dafür ganz normal Miete erhalten.
Ich habe das jetzt vereinfacht erläutert. Bitte erwartet jetzt keine wissenschaftliche Abhandlung von mir. Die Zeit habe ich jetzt gerade nicht. SORRY.