Den Artikel über Parteifreund Kubicki kann ich nicht öffnen. Ob man ihn unbedingt als juristische Benchmark nehmen sollte, erscheint mir zweifelhaft.
Hat VW die Werte wirklich garantiert?
Wie will ein StA denn nachweisen, dass ein Käufer sich gerade wegen der Abgaswerte für den Kauf entschieden hat?
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
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